UN-Behindertenrechtskonvention – Aktionsplan für Saarbrücken

(Pressemitteilung) Landeshauptstadt stellt Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention vor
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialforschung, Praxisberatung und Organisationsentwicklung (ISPO) einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet.

Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es, dass Menschen mit und ohne Behinderung den gleichen menschenrechtlichen Schutz erhalten. Sie garantiert Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen und beinhaltet, neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte, auch für behinderte Menschen eine Vielzahl spezieller, auf ihre Lebenssituation abgestimmter Regelungen.

Aktionsplan der Stadtverwaltung begleitet den Weg in die Inklusion

Der Aktionsplan der Stadtverwaltung ist ein zielbasiertes Konzept mit einem konkreten Maßnahmenkatalog. Er umfasst zehn Handlungsfelder, die sich an den neun Handlungsfeldern der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Das zusätzliche zehnte Handlungsfeld ist ein für die Landeshauptstadt Saarbrücken eigenes Handlungsfeld, das übergreifende Ziele als Querschnittsaufgaben innerhalb der Verwaltung definiert.

Tobias Raab, Dezernent für Wirtschaft, Soziales und Digitalisierung: „Die UN-Konvention verleiht dem Gedanken der Inklusion wichtige Impulse. Mithilfe des Aktionsplans gestaltet die Landeshauptstadt aktiv den Weg von der Integration zur Inklusion und unterstützt die praktische Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung. Innerhalb der Stadtverwaltung wurden zehn Handlungsfelder identifiziert. Die daraus definierten Maßnahmen stellen das Ziel der Inklusion in allen Lebensbereichen in den Vordergrund und tragen dazu bei, dass allen Menschen in unserer Stadt eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht wird. All diese Maßnahmen und daraus resultierende zukünftige Projekte leisten wichtige Beiträge für unser gemeinsames Ziel einer inklusiveren Gesellschaft.“

Die zehn Handlungsfelder

Zu den zehn Handlungsfeldern gehören die Bereiche Prävention, Betreuung und Förderung im

Vorschulalter, Bildung, Arbeit, Beschäftigung und Tagesstrukturierung, Wohnen, Gesundheit und Pflege, Mobilität, Verkehr und Kommunikation, gesellschaftliche Partizipation, Information und Beratung sowie gleiche Rechte und Schutz der Persönlichkeit.

Der Aktionsplan wird immer weiter fortgeschrieben. Die darin formulierten Maßnahmen werden regelmäßig aktualisiert und angepasst, neue Maßnahmen werden aufgenommen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.saarbruecken.de/aktionsplan.

Related posts